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Welche Voraussetzungen sind für eine IVF-Behandlung notwendig?

Spezielle Voraussetzungen bei der Frau

  • Die Frau sollte möglichst unter 40 Jahre alt sein.
  • Da Röteln während der Schwangerschaft dem Kind schaden können, ist ein Rötelnschutz notwendig.
  • Wenigstens ein Eierstock und die Gebärmutter müssen funktionstüchtig sein.
Weitere Bestimmungen zur künstlichen Befruchtung sind im Fortpflanzungsmedizingesetz und in der Novelle zum Fortpflanzungsmedizingesetz festgelegt.

  • Eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung ist nur in einer Ehe oder eheähnlichen Lebensgemeinschaft zulässig.
  • Sie ist ferner nur zulässig, wenn nach dem Stand der Wissenschaft und Erfahrung alle anderen möglichen und zumutbaren Behandlungen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft durch Geschlechtsverkehr erfolglos gewesen oder aussichtslos sind.
  • Für eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung dürfen nur die Eizellen und der Samen der Ehegatten oder Lebensgefährten verwendet werden.
  • Eizellen und entwicklungsfähige Zellen dürfen nur bei der Frau verwendet werden, von der sie stammen.
Spezielle Voraussetzungen beim Mann

  • Wichtigste Voraussetzung beim Mann ist der Nachweis, dass überhaupt Spermien im Ejakulat vorhanden sind. 
  • Bei bestimmten Erkrankungen wird eine Untersuchung des Erbmaterials (Genetik, Chromosomen) empfohlen.


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Letzte Änderung:02.08.2010