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Die rechtlichen Grundlagen
Seit der Geburt des ersten IVF-Kindes
im Jahre 1978 in England ist die Diskussion über die gesetzlichen
Rahmenbedingungen auch in Österreich bis heute nicht
abgeschlossen.
Das Fortpflanzungsmedizingesetz regelt
die rechtlichen Grundlagen.
Die befruchtete und entwicklungsfähige
Eizelle gilt vom Zeitpunkt der Verschmelzung der Erbanlagen an
als Embryo.
- Erlaubt ist die Übertragung der Samen vom
Partner. Der Samen eines Spenders darf nur unter bestimmten
juristischen Bedingungen übertragen werden.
- IVF
und ICSI
dürfen nur von speziell dafür ausgebildeten Ärzten durchgeführt
werden.
- Samen und Eizellen dürfen bis auf Widerruf
oder bis zum Tod der Person, von der sie stammen, Embryonen
höchstens 10 Jahre aufbewahrt werden.
Verboten sind- die Übertragung von mehr als drei Embryonen
in die Gebärmutterhöhle
- die Eizellspende
- die Leihmutterschaft
- Embryonen dürfen nicht zu Forschungszwecken
verwendet werden
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