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Die rechtlichen Grundlagen

Seit der Geburt des ersten IVF-Kindes im Jahre 1978 in England ist die Diskussion über die gesetzlichen Rahmenbedingungen auch in Österreich bis heute nicht abgeschlossen. 

Das Fortpflanzungsmedizingesetz regelt die rechtlichen Grundlagen.

Die befruchtete und entwicklungsfähige Eizelle gilt vom Zeitpunkt der Verschmelzung der Erbanlagen an als Embryo

  • Erlaubt ist die Übertragung der Samen vom Partner. Der Samen eines Spenders darf nur unter bestimmten juristischen Bedingungen übertragen werden.
  • IVF und ICSI dürfen nur von speziell dafür ausgebildeten Ärzten durchgeführt werden. 
  • Samen und Eizellen dürfen bis auf Widerruf oder bis zum Tod der Person, von der sie stammen, Embryonen höchstens 10 Jahre aufbewahrt werden.
Verboten sind
  • die Übertragung von mehr als drei Embryonen in die Gebärmutterhöhle
  • die Eizellspende
  • die Leihmutterschaft
  • Embryonen dürfen nicht zu Forschungszwecken verwendet werden


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Letzte Änderung:20.04.2009