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Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch den IVF-Fonds
Unter bestimmten Bedingungen übernimmt der
IVF-Fonds 70 % der Kosten für maximal 4 Zyklen einer IVF-/ICSI-Behandlung
und der dazu notwendigen Medikation.
Es bleibt somit ein Selbstbehalt von 30% der Gesamtkosten
(Behandlung + Medikation) pro Versuch.
- Indikation: Die Ursache der Unfruchtbarkeit
ist bedingt durch in ihrer Funktion beeinträchtigte Eileiter,
durch Endometriose
oder ein polyzystisches
Ovar, sowie durch eingeschränkte Spermienqualität. Der
Eileiterverschluss muss mit einem Bild gebenden Verfahren,
z.B. Eileiterröntgenbefund, Operationsbericht einer Bauchspiegelung
oder Ultraschall-Bild bei Ultraschall-Kontrastmitteldarstellung,
dokumentiert sein. Die eingeschränkte Spermienqualität muss mit
mindestens zwei Spermiogrammen in einem Mindestabstand von vier
Wochen nachgewiesen werden, wobei eines davon nicht älter als zwei
Jahre sein darf.
- Der Anspruch auf Kostentragung besteht für
höchstens vier Versuche pro Paar. Sofern einer dieser Versuche
erfolgreich beendet und eine Schwangerschaft im Sinne des §1a Abs.
2 herbeigeführt wurde, besteht ab diesem Versuch ein Anspruch auf
Kostentragung für vier weitere Versuche. Gleiches gilt, wenn eine
Schwangerschaft durch einen nicht fondsfinanzierten Versuch
herbeigeführt wurde, sofern das Paar eindeutig nachweist, dass die
Schwangerschaft durch eine IVF-Methode
zu Stande kam.
- Der Anspruch auf Kostentragung besteht nicht,
wenn die Sterilität
die beabsichtigte Folge eines von der Frau bzw. vom Mann
gewünschten Eingriffs ist.
- Der Zeitpunkt des Beginns eines Versuches
einer In-Vitro-Fertilisation
muss vor dem vollendeten 40. Lebensjahr der Frau bzw. vor dem
vollendeten 50. Lebensjahr des Mannes liegen.
- Beide Partner müssen über eine gesetzliche
Krankenversicherung verfügen, bei einer Krankenfürsorgeeinrichtung
oder bei einer privaten Krankenversicherung versichert sein oder es
liegt ein Einverständnis eines sonstigen privaten
Versicherungsunternehmens zur Kostenbeteiligung vor.
- Personen ohne österreichische
Staatsbürgerschaft müssen länger als drei Monate in Österreich
versichert sein und eine Versicherungsbestätigung ihrer
österreichischen Versicherung vorlegen.
- Die Behandlung muss in einer Krankenanstalt
erfolgen, die mit dem IVF-Fonds einen Vertrag abgeschlossen
hat.
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